Konzeptstudie - Direkte Abrechnung: Änderung beim Bundesgesetz über die Krankenversicherung betreffend die Abrechnung von Pflegeleistungen

Zusammenfassung

Seit dem 1. Juli 2024 können Pflegefachpersonen Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination sowie Massnahmen der Grundpflege direkt, d. h. ohne ärztliche Anordnung oder ärztlichen Auftrag, zulasten der Sozialversicherungen abrechnen. Diese neuen Bestimmungen sollen bis 2029 evaluiert werden. In einem ersten Schritt führt das BAG 2026 eine Konzeptstudie durch, die darlegt, wie die Auswirkungen der Gesetzesänderung zur direkten Abrechnung von Pflegeleistungen evaluiert werden können. Diese Konzeptstudie dient als Grundlage für eine spätere Evaluation.

Weitere Texte

Schlüsselwörter

Bundesgesetz über die Krankenversicherung, direkte Abrechnung Pflegeleistungen, Umsetzung Pflegeinitiative

Projektdetails

Forschungsstelle
BAG
Projektstatus
In Bearbeitung
Projekttyp
Forschungsprojekt
Startdatum
2026-05-31
Enddatum
2026-11-29
Bewilligte Gesamtkosten
CHF 21620.00
Sektion
Evaluation und Forschung
NABS Politikbereich
Schutz und Förderung der menschlichen Gesundheit

Kategorien

Kranken- und Unfallversicherung Ressortforschung gemäss Definition BAG (Spezialkategorien nicht inbegriffen)

Forschungsdisziplinen

  • S000 Social Sciences 100.0%