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0142007910
Konzeptstudie - Direkte Abrechnung: Änderung beim Bundesgesetz über die Krankenversicherung betreffend die Abrechnung von Pflegeleistungen
Zusammenfassung
Seit dem 1. Juli 2024 können Pflegefachpersonen Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination sowie Massnahmen der Grundpflege direkt, d. h. ohne ärztliche Anordnung oder ärztlichen Auftrag, zulasten der Sozialversicherungen abrechnen. Diese neuen Bestimmungen sollen bis 2029 evaluiert werden. In einem ersten Schritt führt das BAG 2026 eine Konzeptstudie durch, die darlegt, wie die Auswirkungen der Gesetzesänderung zur direkten Abrechnung von Pflegeleistungen evaluiert werden können. Diese Konzeptstudie dient als Grundlage für eine spätere Evaluation.
Weitere Texte
Schlüsselwörter
Bundesgesetz über die Krankenversicherung, direkte Abrechnung Pflegeleistungen, Umsetzung Pflegeinitiative
Projektdetails
- Forschungsstelle
- BAG
- Projektstatus
- In Bearbeitung
- Projekttyp
- Forschungsprojekt
- Startdatum
- 2026-05-31
- Enddatum
- 2026-11-29
- Bewilligte Gesamtkosten
- CHF 21620.00
- Sektion
- Evaluation und Forschung
- NABS Politikbereich
- Schutz und Förderung der menschlichen Gesundheit
Kategorien
Forschungsdisziplinen
- S000 Social Sciences 100.0%