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Erhebung der Restfinanzierung von Kantonen und Gemeinden für Pflegeleistungen nach KVG 2020-2024
Zusammenfassung
Am 24. November 2024 wurde die KVG-Änderung zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen in der Volksabstimmung angenommen. Ab 2028 werden alle ambulanten und stationären Leistungen von Versicherern und Kantonen nach gleichem Verteilschlüssel finanziert, ab 2032 auch die Pflegeleistungen (ab 2032 Versicherer max. 73,1 Prozent, Kantone min. 26,9 Prozent). 2021 wurde eine Studie (Infras [2021]) durchgeführt, um die Beiträge der Kantone/Gemeinden, der OKP und der Pflegebedürftigen für die KVG-relevanten Pflegekosten in der Periode 2016-2019 zu schätzen. Um ein aktualisiertes Bild der finanziellen Auswirkungen auf Kantone und Prämienzahlende beim Inkrafttreten der zweiten Phase, wird die Studie für die Jahre 2020 bis 2024 wiederholt.
Weitere Texte
Schlüsselwörter
Restfinanzierung, Pflegeleistungen, KVG, Kantone, Gemeinden
Projektdetails
- Forschungsstelle
- BAG
- Projektstatus
- In Bearbeitung
- Projekttyp
- Forschungsprojekt
- Startdatum
- 2025-10-08
- Enddatum
- 2026-08-31
- Bewilligte Gesamtkosten
- CHF 70000.00
- Sektion
- Tarife und Grundlagen
- NABS Politikbereich
- Schutz und Förderung der menschlichen Gesundheit
Kategorien
Forschungsdisziplinen
- S000 Social Sciences 100.0%