Erhebung der Restfinanzierung von Kantonen und Gemeinden für Pflegeleistungen nach KVG 2020-2024

Zusammenfassung

Am 24. November 2024 wurde die KVG-Änderung zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen in der Volksabstimmung angenommen. Ab 2028 werden alle ambulanten und stationären Leistungen von Versicherern und Kantonen nach gleichem Verteilschlüssel finanziert, ab 2032 auch die Pflegeleistungen (ab 2032 Versicherer max. 73,1 Prozent, Kantone min. 26,9 Prozent). 2021 wurde eine Studie (Infras [2021]) durchgeführt, um die Beiträge der Kantone/Gemeinden, der OKP und der Pflegebedürftigen für die KVG-relevanten Pflegekosten in der Periode 2016-2019 zu schätzen. Um ein aktualisiertes Bild der finanziellen Auswirkungen auf Kantone und Prämienzahlende beim Inkrafttreten der zweiten Phase, wird die Studie für die Jahre 2020 bis 2024 wiederholt.

Weitere Texte

Schlüsselwörter

Restfinanzierung, Pflegeleistungen, KVG, Kantone, Gemeinden

Projektdetails

Forschungsstelle
BAG
Projektstatus
In Bearbeitung
Projekttyp
Forschungsprojekt
Startdatum
2025-10-08
Enddatum
2026-08-31
Bewilligte Gesamtkosten
CHF 70000.00
Sektion
Tarife und Grundlagen
NABS Politikbereich
Schutz und Förderung der menschlichen Gesundheit

Kategorien

Kranken- und Unfallversicherung Ressortforschung gemäss Definition BAG (Spezialkategorien nicht inbegriffen)

Forschungsdisziplinen

  • S000 Social Sciences 100.0%